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zonen

Graz, Graz WKO, Innsbruck, Salzburg, Baden, Zell am See Braunau am Inn Linz

GRAZ hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen).
Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.
Die Grüne Zone wird durch Hinweistafeln an allen Ein- und Ausfahrten zu den entsprechenden Gebieten gekennzeichnet.

Eine detaillierte Übersicht der Parkzonen in Graz finden Sie auch unter folgendem Link:
http://www.graz.at

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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 180 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 20.00 Uhr
    • Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten.
  • Achtung es gibt Ausnahmen: Bitte beachten Sie die kürzeren Parkzeiten am Europaplatz beim Bahnhofvorplatz und westlich des Hotels Ibis (1 Stunde), Kaiser-Josef-Platz, in der Schlögelgasse sowie am Lendplatz (1,5 Stunden)
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1,30 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 2: Kurzparkzone maximale Parkdauer 90 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 20.00 Uhr
    • Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten.
  • Parkbereich: Kaiser-Josef-Platz, in der Schlögelgasse sowie am Lendplatz
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1,30 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 3: Kurzparkzone maximale Parkdauer 60 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Täglich, Montag bis Sonntag, von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 60 Minuten.
  • Parkbereich: Europaplatz beim Bahnhofvorplatz und westlich des Hotels Ibis
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1,30 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 5: Grüne Parkzone maximale Parkdauer 660 Minuten - 24 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 20.00 Uhr
    • Der Samstag ist gebührenfrei!
  • Parkdauer: Maximal 660 gebührenpflichtige Minuten aufgeteilt auf maximal 24 Stunden.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Grünen Zonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
    Ab der 31. bis zur 336. Minute (das entspricht 5 Stunden und 36 Minuten) wird der Parkvorgang minutengenau abgerechnet.
    Wenn Sie länger als 336 Minuten Parken, wird bis zum Erreichen der Maximalparkdauer von 660 Minuten (entspricht 11 Stunden) ein Pauschalbetrag von EUR 11,- abgerechnet.
  • Parkzonen:
    Parkzone A "Kreuzgasse"
    Parkzone B "Hilmteich"
    Parkzone C "Ruckerlberg"
    Parkzone D "Messe"
    Parkzone E "Schönau"
    Parkzone F "Karlau"
    Parkzone G "Eggenberg"
    Parkzone H "Floßlend"
    Parkzone I "Geidorf"
    Parkzone J "Mariatrost"
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Zone 15: Fahrende Werkstätten maximale Parkdauer 660 Minuten - 24 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 20.00 Uhr
  • Parkdauer: Maximal 660 gebührenpflichtige Minuten aufgeteilt auf maximal 24 Stunden.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in der Zone 15 beträgt EUR 9,- für 300 Minuten (Mindestgebühr).
    Ab der 301. bis zur 660. Minute wird der Parkvorgang minutengenau abgerechnet.
    Für die Nutzung der Zone 15, wird eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Graz benötigt

Graz WKO hat im Parkbereich eine eigene gebührenpflichtige Kurzparkzone (Zone 100).
Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zone hin.

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Zone 100: Stadtnummer 010 Tarifzone 100 (010 100), Kurzparkzone maximale Parkdauer 960 Minuten - 16 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Samstag, von 6.00 bis 22.00 Uhr
    • Sonntag gebührenfrei
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 960 Minuten.
  • Parkgebühr:
    • Die Parkgebühr in der Kurzparkzone beträgt 1,20 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
    • Ab der 31 Minute 10 Cent/3 min.

INNSBRUCK hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen). Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.

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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 90 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 21.00 Uhr
    • Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 2: Kurzparkzone maximale Parkdauer 180 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 19.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 3: Alpenzoo maximale Parkdauer 600 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Täglich, Montag bis Sonntag und Feiertag, von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 600 Minuten.
  • Parkgebühr: Die Gebühr für die ersten drei Stunden beträgt € 0,50 je angefangene halbe Stunde, ab der vierten Stunde mit € 1,00 je angefangene halbe Stunde. (Mindestgebühr).
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Zone 4: Parkstraßen maximale Parkdauer 600 Minuten (ab 01.11.2014)

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 19.00 Uhr
  • Parkdauer: Maximal 600 gebührenpflichtige Minuten aufgeteilt auf maximal 24 Stunden.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Parkstraßen beträgt 70 Cent für 30 Minuten (Mindestgebühr).
    Ab der 31. bis zur 298. Minute wird der Parkvorgang minutengenau abgerechnet.
    Wenn Sie länger als 298 Minuten parken, wird bis zum Erreichen der Maximalparkdauer von 600 Minuten (entspricht 10 Stunden) ein Pauschalbetrag von EUR 8,- abgerechnet.
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Zone 5: Tivoli Hawaii/Schloss Ambras/Zone HB maximale Parkdauer 600 Minuten (ab 01.11.2014)

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Sonntag und Feiertag, von 9.00 bis 19.00 Uhr
  • Parkdauer: Maximal 600 gebührenpflichtige Minuten aufgeteilt auf maximal 24 Stunden.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr beträgt 70 Cent für 30 Minuten (Mindestgebühr).
    Ab der 31. bis zur 298. Minute wird der Parkvorgang minutengenau abgerechnet.
    Wenn Sie länger als 298 Minuten parken, wird bis zum Erreichen der Maximalparkdauer von 600 Minuten (entspricht 10 Stunden) ein Pauschalbetrag von EUR 8,- abgerechnet.

SALZBURG hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen).
Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.

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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 180 Minuten - 3 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 19.00 Uhr
    • Samstag und Sonntag gebührenfrei
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten.
  • Parkgebühr:
    • Die Mindestparkdauer beträgt 1 Minute
    • Es wird minutengenau abgerechnet (2.5 Cent / Minute)
    • Die Parkgebühr beträgt somit für 30 Minuten 1,5 Euro. Für 180 Minuten € 4,50

BADEN hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen).
Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.

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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 120 Minuten - 2 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags: Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00, 13:30 bis 18:00 Uhr
    • Samstag: 9:00 - 12:00 Uhr
    • Sonntags und Feiertags gebührenfrei
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 120 Minuten.
  • Parkgebühren:
    • Die ersten 15 Minuten sind gebührenfrei
    • Mindestgebühr ab der 16. bis zur 30. Minute - 1 Euro
    • Ab der 31. Minute, für je weitere 30 Minuten - 1 Euro
    • Maximale Gebühr für 120 Minuten - 4 Euro
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Zone 2: Kurzparkzone maximale Parkdauer 24 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags: Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00
    • Samstag: 8:00 - 12:00 Uhr
    • Sonntags und Feiertags gebührenfrei
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 24 Stunden.
  • Parkgebühren:
    • Die ersten 15 Minuten sind gebührenfrei
    • Mindestgebühr ab der 16. bis zur 30. Minute - 50 Cent
    • Ab der 31. Minute, für je weitere 30 Minuten - 50 Cent
    • Maximale Gebühr für 480 Minuten - 5 Euro


ZELL AM SEE hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen).
Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.

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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 180 Minuten - 3 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
    • Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    • Samstag und Sonntag gebührenfrei
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten.
  • Parkgebühr:
    • Die Mindestparkdauer beträgt 1 Minute
    • Es wird minutengenau abgerechnet
    • Für die ersten 57 Minuten 50 Cent
    • Ab der 57 Minute für je weitere 3 Minuten 10 Cent
    • Maximale Gebühr für 180 Minuten - 4,60 Euro

BRAUNAU AM INN hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen).
Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.

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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 180 Minuten - 3 Stunden

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14:00 bis 18:00
    • Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    • Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    • Sonntag gebührenfrei
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten.
  • Parkgebühr:
    • Die Mindestparkdauer beträgt 1 Minute
    • Es wird minutengenau abgerechnet
    • Für die erste Minuten 10 Cent
    • Ab der 1. Minute 2 Cent pro Minute
    • Maximale Gebühr für 180 Minuten - 3,68 Euro

LINZ hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen). Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.

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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 90 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.30 Uhr
    • Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr.) Ab der 31. bis zur 90. Minute wird der Parkvorgang minutengenau abgerechnet.
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Zone 2: Kurzparkzone maximale Parkdauer 180 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Werktags, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.30 Uhr
    • Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr). Ab der 31. bis zur 180. Minute wird der Parkvorgang minutengenau abgerechnet.
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Zone 3: Kurzparkzone maximale Parkdauer 30 Minuten

  • Geltungszeit:
    • Täglich, Montag bis Sonntag und Feiertag, von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
  • Parkdauer: Die maximale Parkdauer beträgt 30 Minuten.
  • Parkgebühr: Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).

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