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Graz hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Zonen).
Zonentafeln an den Zufahrtsstraßen weisen auf diese Zonen hin.
Die Grüne Zone wird durch Hinweistafeln an allen Ein- und Ausfahrten zu den entsprechenden Gebieten gekennzeichnet.
Eine detaillierte Übersicht der Parkzonen in Graz finden Sie auch unter folgendem Link:
http://www.graz.at
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Zone 1: Kurzparkzone maximale Parkdauer 180 Minuten - 3 Stunden
- Geltungszeit:
- Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 20.00 Uhr
- Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
- Parkdauer:
Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten.
- Achtung es gibt Ausnahmen:
Bitte beachten Sie die kürzeren Parkzeiten am Europaplatz beim Bahnhofvorplatz und westlich des Hotels Ibis (1 Stunde), Kaiser-Josef-Platz, in der Schlögelgasse sowie am Lendplatz (1,5 Stunden)
- Parkgebühr:
Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 2: Kurzparkzone maximale Parkdauer 90 Minuten
- Geltungszeit:
- Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 20.00 Uhr
- Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
- Parkdauer:
Die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten.
- Parkbereich:
Kaiser-Josef-Platz, in der Schlögelgasse sowie am Lendplatz
- Parkgebühr:
Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 3: Kurzparkzone maximale Parkdauer 60 Minuten
- Geltungszeit:
- Täglich, Montag bis Sonntag, von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- Parkdauer:
Die maximale Parkdauer beträgt 60 Minuten.
- Parkbereich:
Europaplatz beim Bahnhofvorplatz und westlich des Hotels Ibis
- Parkgebühr:
Die Parkgebühr in den Kurzparkzonen beträgt 1 Euro für 30 Minuten (Mindestgebühr).
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Zone 5: Grüne Parkzone maximale Parkdauer 660 Minuten - 24 Stunden
- Geltungszeit:
- Werktags, Montag bis Freitag, von 9.00 bis 20.00 Uhr
- Der Samstag ist gebührenfrei!
- Parkdauer:
Maximal 660 gebührenpflichtige Minuten aufgeteilt auf maximal 24 Stunden.
- Parkgebühr:
Die Parkgebühr in den Grünen Zonen beträgt 80 Cent für 30 Minuten (Mindestgebühr).
Ab der 31. bis zur 336. Minute (das entspricht 5 Stunden und 36 Minuten) wird der Parkvorgang minutengenau abgerechnet. Wenn Sie länger als 336 Minuten Parken, wird bis zum Erreichen der Maximalparkdauer von 660 Minuten (entspricht 11 Stunden) ein Pauschalbetrag von EUR 9,- abgerechnet.
- Parkzonen:
Parkzone A "Kreuzgasse"
Parkzone B "Hilmteich"
Parkzone C "Ruckerlberg"
Parkzone D "Messe"
Parkzone E "Schönau"
Parkzone F "Karlau"
Parkzone G "Eggenberg"
Parkzone H "Floßlend"
Parkzone I "Geidorf"
Parkzone J "Mariatrost"
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